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Wer sind wir?
Zur Zeit 5.200 Jugendliche, die in 513 Vereins-, 46 Kreis- und 7 Bezirksjugendgruppen von 566 Jugendleitern betreut werden.
In der heutigen von der Technik beherrschten Umwelt und der von Freizeitüberangebot strotzenden Zeit, ist es kein leichtes Unterfangen, Kinder und Jugendliche für unser Hobby "Rassegeflügelzucht" zu begeistern.
In einer Zeit, wo der Hahnenschrei, ja selbst das Gurren einer Taube auf dem Dach als störend empfunden wird, kann man gar nicht hoch genug einschätzen, daß sich Jugendliche intensiv mit der ihnen anvertrauten Kreatur beschäftigen, sie versorgen und pflegen, dabei manche Entbehrung auf sich nehmen.
Dem Jugendleiter obliegt die Verantwortung, junge Menschen zu einer humanen Lebenseinstellung hinzuführen und damit Bereitschaft zur Übernahme von Verantwortung in Gesellschaft und Natur zu wecken. Speziell bietet unser Hobby Rassegeflügelzucht doch ein breites Spektrum des Ausgleiches, der Persönlichkeitsausbildung, der Förderung von Kameradschaft und Gemeinsinn, welches für Kinder und Jugendliche in dieser hektischen Zeit sowie für deren spätere Entwicklung in Gesellschaft und Beruf von großer Bedeutung werden könnte.
Was tun wir?
1. Den Tier- und Naturschutz fördern und Tierquälerei verhindern.
2. Anleitung, Hilfe und Schulung für die selbständige Zucht und Pflege von Rassegeflügel jeder Art als sinnvolle, schöpferische Freizeitgestaltung.
3. Förderung von Ausstellungen als züchterischen und pflegerischen Wettbewerb.
4. Hinführen und Anleitungen zur Erstellung eigener Werkarbeiten.
5. Pflege des Gemeinschaftskreises:
- in der Übung jugendlicher Selbstverwaltung und gegenseitiger Hilfe
- in der Durchführung von gemeinsamen Fahrten zu Ausstellungen, zum Besuch von Zuchtanlagen und kamerad- und freundschaftlichen Treffen
- in der Veranstaltung von Heim- und Elternabenden zur Förderung der Geselligkeit
- in der selbständigen Gestaltung von Ausstellungen
- in der Durchführung von gemeinsamen Zeltlagern
Wer kann Mitglied werden?
Alle Jugendlichen ab Vollendung des 4. Lebensjahres bis zum Ende der Ausstellungssaison, in der das 18. Lebensjahr vollendet wird. |