Wer kann Preisrichter werden?

• Eigentlich jeder unbescholtene Züchter, der das 18. Lebensjahr
   überschritten hat, längere Zeit in der Organisation ist und
   Ausstellungserfolge auf führenden Schauen über mindestens
   5 Jahre nachweisen kann. Die Beherrschung der deutschen Sprache
   in Wort und Schrift ist unerlässlich.


• Die Teilnahme an den Schulungen und der Versammlung der
   Preisrichtervereinigung sind Pflicht.


• Jeder Interessent sollte Überlegungen anstellen, zu überprüfen,
   ob es ihm möglich ist, aus privaten, beruflichen und familiären
   Gründen, die anstehenden Pflichten zu erfüllen.


• natürlich wird erwartet, daß sich bereits die Anwärter durch
   Übernahme eines Ehrenamtes in die Dienste der Organisation
   einbinden lassen.


• Schon als Anwärter, wie auch später als Preisrichter, sollte
   man eine Vorbildstellung einnehmen.

Antrag zur Ausbildung als Rassegeflügel-Preisrichter

Antrag zur Ausbildung als Rassegeflügel-Preisrichter
Stand 26.04.2022
Antrag zur Ausbildung PR.pdf
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