• Eigentlich jeder unbescholtene Züchter, der das 18. Lebensjahr
überschritten hat, längere Zeit in der Organisation ist und
Ausstellungserfolge auf führenden Schauen über mindestens
5 Jahre nachweisen kann. Die Beherrschung der deutschen Sprache
in Wort und Schrift ist unerlässlich.
• Die Teilnahme an den Schulungen und der Versammlung der
Preisrichtervereinigung sind Pflicht.
• Jeder Interessent sollte Überlegungen anstellen, zu überprüfen,
ob es ihm möglich ist, aus privaten, beruflichen und familiären
Gründen, die anstehenden Pflichten zu erfüllen.
• natürlich wird erwartet, daß sich bereits die Anwärter durch
Übernahme eines Ehrenamtes in die Dienste der Organisation
einbinden lassen.
• Schon als Anwärter, wie auch später als Preisrichter, sollte
man eine Vorbildstellung einnehmen.