2023 – gelb mit schwarzer Schrift
2024 – blau mit weißer Schrift
2025 – grün mit weißer Schrift
2026 – grau mit weißer Schrift
2027 – weiß mit schwarzer Schrift
2028 – schwarz mit weißer Schrift
2029 – gelb mit schwarzer Schrift
2030 – blau mit weißer Schrift
2031 – grün mit weißer Schrift
2032 – grau mit weißer Schrift
2033 – weiß mit schwarzer Schrift
2034 – schwarz mit weißer Schrift
2035 – gelb mit schwarzer Schrift
2036 – blau mit weißer Schrift
Die Farbe der Bundesjugendringe ist pink und tragen zusätzlich den Buchstaben "J".
Kennzeichnung von Rassegeflügel
Die vom Bund Deutscher Rassegeflügelzüchter e.V. (BDRG) ausgegebenen geschlossenen Bundesringe dienen der endgültigen Kennzeichnung des Einzeltieres. Der Bundesring enthält Angaben über den Jahrgang, die verwendete Ringgröße (im Standard vorgeschrieben) in Verbindung mit dem Herkunftsland (in Deutschland der Buchstabe „D") sowie eine fortlaufende Nummer, die sich aus Buchstaben und Zahlen zusammensetzt. Letztere werden im jeweiligen Jahr nur einmal vergeben.
Darüber hinaus sind die Kunststoffringe farbig, damit auch ohne Einfangen der Tiere das Alter derselben festgestellt werden kann.
Innerhalb Europas werden gleichartige Ringe verwendet, die sich nur im Nationalitätskennzeichen unterscheiden und den Zusatz „EE“ tragen. Auf Grund eines Beschlusses des Europäischen Kleintierzuchtverbandes sind die Farben der nationalen Geflügelringe innerhalb Europas einheitlich geregelt, das heißt alle sechs Jahre wiederholt sich die Farbe, da Ausstellungsgeflügel nicht länger als maximal sechs Jahre ausgestellt werden darf. Das Anlegen des Bundesringes erfolgt bei Tauben im Alter von 7 Tagen, Hühnern im Allgemeinen im Alter von etwa sechs bis acht Wochen, wobei jedoch gewisse rassebedingte Unterschiede zu beachten sind. Bei Rassen mit fünf Zehen oder stark belatschten Rassen muss der Ring oft schon früher angelegt werden. Auch beim Wassergeflügel muss der Bundesring ebenfalls früher angelegt werden, wobei hier nur eine sehr enge Zeitspanne gegeben ist. Das Anlegen erfolgt dergestalt, dass die drei Vorderzehen zusammengelegt werden, während die Hinterzehe an den Lauf gelegt wird. Dann lässt sich der Ring leicht über das Fußwurzelgelenk streifen. Wenn dann die Hinterzehe wieder frei beweglich ist, wird das Tier den Bundesring nicht mehr verlieren. Trotzdem ist es notwendig, den Kükenbestand noch ein paar Tage zu beobachten, um eventuell doch in Verlust gegangene Ringe erneut aufzuziehen. Bei Hähnen ist im Verlauf des Körperwachstums darauf zu achten, dass der Bundesring rechtzeitig über den sich entwickelnden Sporn geschoben wird. Verbleibt der Ring unterhalb des Sporns, kann der Ring zwischen Sporn und Zehen einwachsen und dem Tier Schmerzen bereiten. Er muss dann entfernt werden. Die Zeitspanne, in dem sich der Sporn so weit entwickelt, dass der Ring darüber geschoben werden muss, ist rasseabhängig sehr unterschiedlich und erfordert eine regelmäßige Kontrolle durch den Züchter.
Der Bundesring, welcher vom Züchter aufgezogen wurde, gilt als Selbstzuchtnachweis.